Wir verwalten jeglichen Inkasso Ablauf in Kiel

Hier zeigen wir Ihnen die einzelnen Arbeitsabläufe unseres Inkassoverfahrens auf, mit denen wir versuchen Ihre Forderung bei dem Schuldner geltend zu machen:

Außergerichtliches Inkassoverfahren

1. Aufforderungsschreiben

Wir legitimieren uns gegenüber dem Schuldner und informieren ihn, dass die Korrespondenz ausschließlich über uns zu führen ist. Er erhält im ersten Aufforderungsschreiben eine Zahlungsfrist gesetzt, in welcher er die gesamte Forderung zu begleichen hat.  Es werden dem Schuldner alle Daten gemäß § 11 a RDG nochmals mitgeteilt u.a. wird die Forderung im Einzelnen genau dargelegt. » mehr zum Aufforderungsschreiben

2. Aufforderungsschreiben

Wir fordern den Schuldner nochmals zur Zahlung des noch offenen Betrages auf. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass eine Ratenzahlung – falls eine Begleichung der Forderung in einer Summe derzeit nicht möglich ist – mit uns vereinbart werden kann. Ihm wird mitgeteilt das zur genannten Frist eine Rate bzw. eine Reaktion erfolgen muss. Wir weisen den Schuldner darauf hin, dass anderenfalls weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden und erläutern die zu erwartenden Kostenpositionen im gerichtlichen Mahnverfahren. » mehr zum Aufforderungsschreiben

Liquiditätsprüfung

Um das Kostenrisiko so niedrig wie möglich zu halten – und damit mehr Informationen und somit Anhaltspunkte seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lage zu erhalten – holen wir zur weiteren Bearbeitung bei unseren Auskünften die entsprechenden Daten ein. Hier ist für uns entscheidend, ob negative Merkmale vorhanden sind. Anhand der negativen Eintragungen bzw. Merkmale entscheiden wir dann, wie im anschließenden Telefoninkasso weiter vorgegangen werden soll. » mehr zur Liquiditätsprüfung

Telefoninkasso

Sollte der Schuldner weder Zahlungen geleistet noch eine Reaktion getätigt haben, gelangt die Angelegenheit in unsere Abteilung – Telefoninkasso – . Telefoninkasso ist ein wichtiger Punkt in unserem Workflow. Die direkte telefonische Ansprache ist eine effektive Inkassomaßnahme im außergerichtlichen Forderungseinzug und ermöglicht ein zielgerichtetes Vorgehen.  Der Schuldner wird zu verschiedenen Tageszeiten kontaktiert, um sodann den Grund der Nichtzahlung sowie eine Ratenzahlung zu erörtern. » mehr zum Telefoninkasso

Mitteilung an Auftraggeber

War das außergerichtliche Inkassoverfahren ohne Erfolg bzw. führte nicht zur vollständigen Begleichung der Forderung, erhält zunächst der Auftraggeber über den Ausgang und erlangte Erkenntnisse des außergerichtlichen Inkassoverfahrens eine entsprechende Nachricht. Sollten der Auftraggeber mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens einverstanden sein, wird die Angelegenheit dort weitergeführt.

Übergang ins gerichtliche Inkassoverfahren

Mahnverfahren

Durch unser Inkassobüro wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Der Erlass des Mahnbescheids wird beim zuständigen Mahngericht erstellt. Aufgrund des elektronischen Rechtsverkehrs werden diese über unser System am selben Tag dem zuständigen Mahngericht übermittelt. Nach Prüfung des Antrages beim Mahngericht, ergeht ein Mahnbescheid, der dem Schuldner amtlich zugestellt wird. Hiernach hat der Schuldner zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. » mehr zum Mahnverfahren

Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Sollte kein Widerspruch eingelegt worden sein, stellen wir den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Nach erneuter Prüfung des Antrages beim Mahngericht ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der dem Schuldner in amtlicher Zustellung zugeht. Hiergegen hat der Schuldner wiederum Zeit hiergegen zwei Wochen Einspruch zu erheben. Sollte kein Einspruch erhoben werden, ist die Forderung tituliert und kann 30 Jahre beigetrieben werden.

Sämtliche Korrespondenz erfolgt auf dem elektronischen Weg mit den zuständigen Mahngerichten, sodass hier wertvolle Zeit für die Zustellung per Post eingespart wird.

Zwangsvollstreckungsverfahren

Sobald uns der rechtskräftige Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann unverzüglich die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Nach Absprache mit dem Auftraggeber kann unter anderem der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners und der Abgabe der Vermögensauskunft des Schuldners beauftragt werden. Zum anderen können Pfändungen durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Gericht erlassen werden. Pfändungen sind am effektivsten bei den Konten und Arbeitgebern. Weitere Pfändungen in Versicherungen, Mietkautionen, Renten pp. sind ebenfalls möglich. » mehr zum Zwangsvollstreckungsverfahren

Titelüberwachung

Sollten sich keine Anhaltspunkte aus dem Vermögensverzeichnis ergeben, um weitere Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege zu leisten, wird in regelmäßigen Abständen geprüft, ob der Schuldner wieder zahlungsfähig ist. Diese Information lässt sich nur durch Beharrlichkeit erlangen. Bei der Überwachung greifen wir auf verlässliche Auskünfte unserer Vertragspartner zurück. » mehr zum Thema Titelüberwachung